Lärmaktionsplan
Gemeindeverwaltungsverband St. Peter: Fortschreibung der Lärmaktionspläne für die Gemeinden Glottertal, St. Märgen und St. Peter
Der Gemeindeverwaltungsverband St. Peter (GVV) übernimmt für die Gemeinden Glottertal, St. Märgen und St. Peter die Lärmaktionsplanung.
Der GVV hat nach Übertragung der Aufgaben durch die Gemeinden als die für die hiesige Lärmaktionsplanung auf dem Gebiet der drei Gemeinden zuständige Behörde am 02.05.2016 nach § 47 d des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) einen Lärmaktionsplan aufgestellt. Das Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, Lärmprobleme und Lärmauswirkungen durch Hauptverkehrswege (Landesstraße 112 in Glottertal und St. Peter und in freiwilliger Leistung die L 127 in St. Peter und St. Märgen) zu regeln und Möglichkeiten zur Lärmminderung zu untersuchen.
Im Rahmen der nach 5 Jahre zu erfolgenden Fortschreibung des Lärmaktionsplanes ist nach der Anhörung von BürgerInnen und Trägern öffentlicher Belange von der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes St. Peter die Fortschreibung am 04.04.2022 beschlossen worden.
Bestehende Lärmaktionspläne