Breitbandausbau
Der Breitbandausbau der weißen Flecken des Zweckverbands Breitband Breisgau-Hochschwarzwald in St. Peter geht auf einen maßgeblichen Meilenstein zu. Nach vielen aufwendigen Prozessschritten laufen die notwendigen Verfahren für die Planungs- und Bauausschreibungen. Diese sollen planmäßig im Herbst 2021 abgeschlossen und vergeben sein. Der sichtbare Ausbau für unterversorgte Bereiche rückt damit in greifbare Nähe und soll noch in diesem Jahr begonnen werden. Mit der Analyse der grauen Flecken erhalten auch weitere Bereiche der Gemeinde St. Peter Beachtung.
Das schnelle Internet soll überall in den unterversorgten Bereichen, auch in die kleinsten Ortsteile und auf entlegenen Höfen, gelangen. Finanzierbar ist dies für die Gemeinden nur aufgrund umfangreicher Förderprogramme für weiße Flecken von Bund und Land. Um die Fördermittel überhaupt beantragen zu können fordert der Zuwendungsgeber umfangreiche technische, wirtschaftliche und rechtliche Nachweise. Eine Bewilligung der Mittel ist dabei von vielfältigen Prüfverfahren von Bund und Land abhängig. Zudem verknüpfen Bund und Land die Fördermittel mit weitreichenden Bedingungen. Deshalb durchläuft der Zweckverband Breitband bereits lange vor einem sichtbaren Ausbaustart einen bürokratischen Hürdenlauf für seine Mitglieder.
Ausschreibungen für den Ausbau der weißen Flecken werden im Herbst vergeben
Für die unterversorgten Adressen – den weißen Flecken – in St. Peter sind die Anträge bei Bund und Land gestellt und bereits in vorläufiger Höhe bewilligt worden. Aufgrund der enormen Investitionssummen sind in der Regel EU-weite Ausschreibungsverfahren vorgeschrieben, die wegen der zwingenden Verfahrensschritte und Fristen mehrere Monate in Anspruch nehmen. Für die Planungsleistungen ist das Büro s&p Beratungs- und Planungsgesellschaft mbH aus Wiesbaden beauftragt. Das Büro hat bereits seine Arbeiten aufgenommen. Die meisten Ausschreibungen für den Bau laufen bereits und sollen aller Voraussicht nach in diesem Herbst vergeben werden. Damit rückt der Beginn für den Ausbau der weißen Flecken in greifbare Nähe.
Der Zweckverband Breitband erkundet die grauen Flecken im Verbandsgebiet
Auch das Ende April 2021 vom Bund in der Gigabitrichtlinie gestartete Grauen-Flecken-Förderprogramm wird vom Zweckverband Breitband bereits verfolgt. Dieses läuft parallel und unabhängig vom Ausbau der weißen Flecken. Graue Flecken sind hierbei Adressen, welche eine Downloadrate von zuverlässig mindestens 100 Mbit/s nicht erhalten oder innerhalb eines Jahres nach Ende einer Markterkundung eine eigenwirtschaftliche Aufrüstung eines Netzes mit mindestens 100 Mbit/s nicht erfolgt oder in den nächsten drei Jahren eine privatwirtschaftliche Erschließung durch ein gigabitfähiges Netz (Down- und Upload-Geschwindigkeit 1 Gbit/s symmetrisch) nicht geplant ist. Die grauen Flecken werden derzeit mit einer erforderlichen Markterkundung festgestellt. Damit kann der Breitbandausbau in der Gemeinde St. Peter über den Ausbau der weißen Flecken hinaus auch in den grauen Flecken angegangen werden.
Der Zweckverband Breitband handelt beim Breitbandausbau im Verbandsgebiet nach dem Betreiber-Modell. Das errichtete Glasfasernetz ist kommunales Eigentum. Bei Fertigstellung der Netzabschnitte übernimmt ein Netzbetreiber den Betrieb. In einer EU-weiten Ausschreibung des Zweckverbands Breitband hat Vodafone GmbH den Zuschlag im vergangenen Jahr 2020 erhalten. Jedoch steht das Netz über die sogenannte open access Verpflichtung auch anderen Betreibern offen. Haben andere Betreiber ebenfalls Interesse an der Versorgung, können sie Ihre Leistungen über das Verbandsnetz anbieten.
Grundstücksnutzungsvereinbarung notwendig für den Glasfaserhausanschluss
Der Zweckverband Breitband informiert die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen über den weiteren Ausbau mit Vorliegen neuer Informationen. Vodafone GmbH als Netzbetreiber des Verbandsnetzes hat mit der Vorvermarktung in den weißen Flecken begonnen und geht auf die betreffenden Bereiche gezielt zu. Die Kampagne läuft bis zum 17. September 2021. In dem Zuge holt Vodafone die Grundstücksnutzungsvereinbarung für den Zweckverband von den Adressaten im weißen Fleck ein. Die Grundstücksnutzungsvereinbarung mit dem Zweckverband bildet die Grundlage für den Glasfaserhausanschluss und ist unbedingt notwendig, um den Hausanschluss weiter planen und legen zu können. Für die Grundstücksnutzungsvereinbarung ist kein Vertrag über ein Glasfaserprodukt des Netzbetreibers erforderlich. Informieren Sie sich hierzu auch unter zvbbh.de.
Hintergrundinformationen
Schnelles Internet fehlt noch in einigen Ecken im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. Um eigenständig und mit vereinten Kräften die Bevölkerung mit einer leistungsstarken Internetverbindung auszustatten, haben 40 Gemeinden und Städte sowie der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald 2018 den Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald gegründet. Dieser plant, baut, verwaltet und finanziert den Ausbau des Netzes für schnelles Internet im Auftrag seiner Mitglieder. Die Gesetzeslage sieht jedoch vor, dass nur private Telekommunikationsanbieter Dienstleistungen der Telekommunikation erbringen. Gleichzeitig ist für die privaten Telekommunikationsunternehmen keine gesetzliche Pflicht zur Versorgung mit schnellem Internet definiert. Unterversorgte Gebiete sollen jedoch endlich einen guten Zugang erhalten. Aber nur dort, wo ein privater Telekommunikationsunternehmen in absehbarer Zeit kein Ausbau beabsichtigt und eine gravierende Unterversorgung vorliegt, haben die Gemeinden die Möglichkeit selbst tätig zu werden. Der Breitbandausbau im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald ist also eine freiwillige Leistung der Kommunen.